Auf dem 128. Deutschen Ärztetag wurden energische Stimmen gegen die Ampel-Koalition und das kürzlich beschlossene Selbstbestimmungsgesetz laut. Dieses Gesetz erlaubt es, den Geschlechtseintrag im Standesamt einmal im Jahr ohne ärztliches Gutachten oder gerichtlichen Beschluss zu ändern. Doch die Ärzteschaft mahnt dringend zu Änderungen, insbesondere zum Schutz von Minderjährigen und zu strengeren Vorschriften für die Verabreichung von Pubertätsblockern.
Ein zentraler Punkt ihrer Kritik betrifft die Möglichkeit für Minderjährige unter 18 Jahren, ihren Geschlechtseintrag ohne fachärztliche Beratung zu ändern. Die Ärzte betrachten das Selbstbestimmungsgesetz als „logisch unschlüssig“, da es zwischen dem biologischen Geschlecht und der subjektiven „Geschlechtsidentität“ differenzieren müsse. Das Gesetz erlaubt die Angabe des Geschlechts als weiblich, männlich, divers oder offen. Ein Teil der Diskussion befasst sich auch mit der Frage, ob Ärzte bei der Geburt Geschlechter „falsch zuweisen“, was der Schlussfolgerung hieraus entsprechen würde.
Geschlecht ist unveränderbare Realität
Die Ärzte argumentieren, dass das Geschlecht eines Menschen eine am Körper feststellbare und in den meisten Fällen eindeutige Realität sei, die nicht frei verfügbar, sondern unveränderbar sei. Daher sei das Selbstbestimmungsgesetz aus ihrer Sicht problematisch.
Zudem wird die Unzulänglichkeit des Personenstandsrechts kritisiert, um angemessen psychotherapeutische Diagnosen und die Selbstbestimmung zu begleiten. Die Ärzte argumentieren, dass hier andere Instrumente und Richtlinien erforderlich seien.
Pubertätsblocker in der Kritik
Ein weiterer zentraler Punkt der Kritik betrifft die Verwendung von Pubertätsblockern¹. Diese werden oft als „Stopp-Taste“ betrachtet, um psychische Probleme bei Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie zu behandeln. Die Ärzte warnen jedoch eindringlich vor den Folgen der Anwendung von Pubertätsblockern, da die Schäden in der Regel irreversibel seien und die Betroffenen keine natürliche Pubertät durchlaufen. Sie fordern daher eine sorgfältige Diagnostik und Therapie über mindestens zehn Jahre, bevor Hormontherapien an Kinder und Jugendliche verabreicht werden sollten.
„Der 128. Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, sogenannte Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz beziehungsweise Geschlechtsdysphorie nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethik-Kommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten“.
Insgesamt fordern die Ärzte eine differenziertere Herangehensweise an das Thema Geschlecht und Geschlechtsdysphorie, die den Schutz von Minderjährigen und eine sorgfältige medizinische Begleitung in den Vordergrund stellt.
Fortschritt oder Rückschritt?
Die Beschlüsse der Ärzte sind eine direkte Reaktion auf die Fehltritte der Ampel-Koalition sowie auf deren „Queer“-Beauftragten Sven Lehmann. Lehmann preist das Selbstbestimmungsgesetz als einen historischen Fortschritt an.
Doch Kritiker des Gesetzes² warnen davor, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen, vor allem aus medizinischer Sicht, nicht ausreichend gewährleistet sei und die Gefahr von irreversiblen Fehlbehandlungen zunehme. Mit der Zunahme geschlechtsangleichender Operationen und Hormontherapien steigt auch die Zahl derjenigen, die im Nachhinein Bedauern über diesen Schritt äußern. Die sogenannten Detransitionierenden betonen, dass bei ihnen zu schnell falsche Diagnosen gestellt wurden und die schwerwiegenden Eingriffe nicht rückgängig gemacht werden können.
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