Fällt die GEZ-Gebühr endlich? Was das neue Urteil wirklich bedeutet

GEZ Gebühr

Kaum jemand schaut noch lineares Fernsehen, z.B. beim Hessischen Rundfunk, und die Vielzahl an Podcasts der Öffentlich-Rechtlichen erreicht längst nicht alle. Zahlen müssen wir den Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich: „GEZ-Gebühr“) trotzdem – aktuell 18,36 Euro im Monat pro Wohnung. Ein frisches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgt nun für Wirbel: Es definiert Bedingungen, unter denen die Beitragspflicht wanken kann. Heißt das: Der Rundfunkbeitrag fällt bald? Die kurze Antwort: Noch nicht – aber die Tür ist einen Spalt geöffnet.

 

Was der 6. Senat in Leipzig entschieden hat

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat klargestellt: Fehlt es dem Gesamtprogramm der Öffentlich-Rechtlichen über einen längeren Zeitraum grob an gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt sowie Ausgewogenheit, dann fehlt es auch an der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung für die Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 RBStV. Praktisch bedeutet das: Wer belegen kann, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Funktionsauftrag über einen längeren Zeitraum strukturell verfehlen, könnte gegen die Zahlungspflicht vorgehen.

Wichtig ist aber ebenso: Die Richter betonen eine hohe Beweis-Schwelle. Es braucht substantielle, methodisch tragfähige Nachweise (z. B. wissenschaftliche Gutachten) über einen längeren Zeitraum; Einzelfälle, persönliche Eindrücke oder Momentaufnahmen reichen nicht aus.

 

Welche „Gegenleistung“ für 18,36 € ?

Öffentlich-rechtliche Programme haben einen Funktionsauftrag. Sie sollen Vielfalt der Themen und Meinungen abbilden, Integration fördern, in der digitalen Welt konvergent arbeiten – also Plattformen sinnvoll verzahnen – und in journalistischer Qualität vorbildhaft sein. Das Urteil macht deutlich: Der Beitrag ist zweckgebunden. Wer zahlen muss, darf eine spürbare Gegenleistung erwarten – kein „Pflichtbeitrag ohne Pflichtprogramm“.

 

Fällt die Gebühr jetzt automatisch?

Nein. Das Leipziger Urteil schafft keine automatische Befreiung und kippt den Rundfunkbeitrag nicht pauschal. Es verpflichtet jedoch die Fachgerichte, sich im Einzelfall mit der Programmpraxis auseinanderzusetzen. Wenn ein Gericht nach ausführlicher Prüfung tatsächlich zu dem Schluss käme, dass der Funktionsauftrag über längere Zeit grob verfehlt wurde, müsste es die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Bis dahin gilt die Beitragspflicht weiter.

 

Warum das trotzdem ein Meilenstein ist

  • Justiziable Messlatte: Erstmals ist klar umrissen, unter welchen Bedingungen Beitragspflicht und Programmauftrag zusammenhängen.
  • Transparenzdruck: Die Sender geraten stärker in die Pflicht, nachprüfbar zu zeigen, wie sie Vielfalt, Ausgewogenheit und Qualität sichern.
  • Rechte der Beitragszahler: Bürger können – mit hoher Begründungslast – die Gegenleistung einfordern und notfalls gerichtlich überprüfen lassen.

 

Kritik am ÖRR: Unausgewogen, zu teuer, zu intransparent?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird häufig kritisiert – inhaltlich (fehlende Ausgewogenheit, zu geringe Pluralität kritischer Stimmen) und strukturell (aufgeblähte Apparate, Ineffizienzen, hohe Kosten). Deutschland leistet sich eines der teuersten öffentlich-rechtlichen Systeme der Welt. Viele Nachbarländer zeigen, dass es günstiger geht – teils mit schlankeren Strukturen oder stärkerer Fokussierung auf Kernaufgaben. Das Urteil verstärkt den Ruf nach klaren Kennzahlen, regelmäßigen Programm-Audits und öffentlicher Rechenschaft.

 

Was jetzt passieren könnte

  1. Mehr Klagen – aber mit Hürden: Einzelne Beitragszahler werden versuchen, die Latte zu reißen. Erfolgschancen bestehen nur mit breit angelegten Analysen über längere Zeiträume.
  2. Transparenz-Offensive der Sender: Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, könnten ARD, ZDF und Deutschlandradio systematisch Vielfalt und Ausgewogenheit evaluieren und veröffentlichen.
  3. Politische Debatte über Auftrag & Finanzierung: Das Urteil könnte Impulse für Reformen setzen – vom Profil der Programme bis zur Beitragskalkulation.

 

Was heißt das für dich konkret?

Zahlen musst du weiterhin. Wer eine Befreiung anstrebt, braucht harte Belege: langfristige, belastbare Analysen zur Programmpraxis. Realistischer ist kurzfristig, auf Transparenz, Effizienz und Qualität zu drängen – und darauf, dass der Beitrag erkennbar dem Auftrag dient.

Generell wäre es natürlich begrüßenswert, das Programm auf freiwillige Zahlung umzustellen. So, wie Netflix, Disney, Apple, Sky, RTL Plus das handhaben. Die Beispiele zeigen deutlich, dass hochwertige Inhalte auch freiwillig zahlende Kunden finden.

 

Kein Automatismus – aber ein Weckruf

Die GEZ-Gebühr (Rundfunkbeitrag) fällt nicht einfach so. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht: Ohne nachweisbare Vielfalt und Ausgewogenheit fehlt die verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Das ist ein Weckruf an die Sender – und ein Rechtshebel für Beitragszahler. Ob daraus echte Reformen oder gar eine Senkung resultieren, entscheidet sich nicht im Meinungsstreit, sondern in der messbaren Programmrealität der nächsten Jahre.

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